Sonstiges Informationen Allgemeines über die Heilpädagogik

Was ist Heilpädagogik

Unter Heilpädagogik verstehen wir die Erziehung und Bildung des in seiner Entwicklung gestörten Kindes. Dies umfasst das gesamte Spektrum von leichter Entwicklungs-verzögerung (Retardierung) bis zu schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung. Der Zusatz "Heil" meint nicht, dass in der Heilpädagogik "geheilt" werden könne, sondern er weist darauf hin, dass die Fachleute einen ganzheitlichen Betrachtungsansatz verfolgen. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Lebensqualität und der Zukunftsperspektiven - trotz Behinderung.

Die Heilpädagogik interessiert vor allem pädagogische Fragestellungen, die vom sogenannt Üblichen abweichen. Sie befasst sich mit den Besonderheiten von behinderten Kindern und Jugendlichen. Aufgrund sorgfältiger Abklärungen (Diagnostik) erstellen die in der Heilpädagogik wirkenden Fachleute eine individuelle Förderplanung mit klaren Zielen, die periodisch überprüft und besprochen werden.

Die professionelle Zusammenarbeit verschiedener Fachpersonen (Spezialisten aus Medizin, Pädagogik, Pflege, Psychologie mit vielfältigen Therapieangeboten, Sozialwissenschaften, Invalidenversicherung, Behindertenorganisationen usw.) ist von grundlegender Bedeutung

Heilpädagogik und Eltern von behinderten Kindern

Für Eltern von entwicklungsgestörten Kindern ergeben sich in der Regel zwei unterschiedliche Situationen, bei denen sie mit der Heilpädagogik in direkten Kontakt kommen.

Während der Zeitspanne zwischen Geburt und Kindergarten-Eintritt erhalten betroffene Eltern durch heilpädagogisch ausgebildete Früherzieherinnen und Früherzieher Hilfe und Beratung vor Ort. Die Anmeldung dafür erfolgt in der Regel durch den Kinderarzt oder die Eltern. (Siehe dazu auch Informationen unter "Sind Sie verunsichert über die Entwicklung des kleinen Kindes?" oder unter "Dienstleistungen" auf Früherziehung klicken).

Bei der Einschulung stellt sich die Problematik etwas anders. Jetzt geht es um die Frage der schulischen Förderung. Die in §e kommenden Kinder werden durch den Pädagogisch-Psychologischen Dienst (PPD) des Kantons Thurgau schulpsychologisch abgeklärt (s. "Institutionen").

Wenn Kinder mit einer Behinderung innerhalb der Regelschule oder des Regel-kindergartens nicht geeignet geschult werden können, haben sie Anrecht auf eine ihrer Behinderung angepasste Schulung. In den dafür vorgesehenen Sonderschulen werden die Kinder durch speziell ausgebildete Lehrpersonen (Heilpädagogin/ Heilpädagoge), unterrichtet. Die obligatorischen Lehrpläne der Regelschulen sind aufgehoben. Jedes Kind kann seinem Lernrhythmus und seinen individuellen Möglichkeiten entsprechend gefördert werden. Dies bedingt natürlich auch geeignete Rahmenbedingungen. Es wird in Kleinklassen oder mittels Einzelunterricht gearbeitet. Die Heilpädagogin wird bei Bedarf durch weitere Lehrpersonen unterstützt (Therapeutinnen, pädagogische Mitarbeiter usw.).

Eingliederung von behinderten Kindern in die Regelschule.

Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen kann unter Umständen der Besuch der Regelschule ermöglicht werden (Integration). Hier bietet die Heilpädagogik gezielte Förder- und Unterstützungsmassnahmen an, die den Integrationsprozess erleichtern helfen.