Dienstleistungen Früherziehung weitere Informationen

Die nachfolgenden Ausführungen dienen zur Übersicht, detailliertere Informationen finden Sie auf unserer Website www.hfe-tg.ch.  

Heilpädagogische Früherziehung im Kanton Thurgau

Wann kann ein Kind unserem Dienst angemeldet werden:

  • Wenn es zwischen 0 und 6 Jahre alt ist
  • Wenn das Kind behindert ist
  • Wenn das Kind in seiner Entwicklung verzögert oder auffällig ist
  • Wenn die Eltern über die Entwicklung besorgt und verunsichert sind und einen möglichen Entwicklungsrückstand abklären wollen

Was können wir dem Kind und den Eltern anbieten:

  • Wir stellen mit den Eltern fest, ob eine Entwicklungsverzögerung bei ihrem Kinde vorliegt
  • Unter Einbezug des Umfeldes erarbeiten wir individuell angepasste Möglichkeiten zur Förderung des Kindes und unterstützen es in seiner Entwicklung
  • Wir begleiten und beraten die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe
  • Wir beraten die Eltern bei Fragen, die den Kindergarten und die Einschulung betreffen

Wie arbeiten wir in der Heilpädagogischen Früherziehung

  • Wir besuchen das Kind in der Regel zu Hause Form und Dauer richten sich nach dem Förderbedarf des Kindes sowie nach den Bedürfnissen der Eltern
  • Die Förderung des Kindes erfolgt in einer dem Kind angemessenen spielerischen Art
  • Je nach Entwicklungsstand und Zielsetzung können Kinder in kleinen Spielgruppen oder einzeln in Räumen der Heilpädagogischen Früherziehung gefördert werden
  • Im Interesse des Kindes und der Eltern pflegen wir den Austausch mit anderen Fachpersonen und Institutionen

Wann beginnt und endet die Heilpädagogische Früherziehung

  • Sie beginnt möglichst bald nach bekannt werden der Entwicklungsauffälligkeit und kann sich über kurze Zeit oder mehrere Jahre erstrecken
  • Sie endet in Absprache mit den Eltern und beteiligten Fachpersonen oder beim Eintritt des Kindes in die Regel- oder Sonderschule

Wer kann ein Kind anmelden

  • Eltern können sich direkt bei der Geschäftsstelle melden (Anmeldeformular auf der Kontaktseite der Heilpädagogischen Früherziehung Thurgau.)
  • Im Einverständnis mit den Eltern können andere Abklärungsstellen oder Fachpersonen das Kind anmelden

Wie erfolgt die Finanzierung

  • In der Regel erfolgt die Finanzierung durch den Kanton.