Dienstleistungen Früherziehung weitere Informationen
Die nachfolgenden Ausführungen dienen zur Übersicht, detailliertere Informationen finden Sie auf unserer Website www.hfe-tg.ch.
Heilpädagogische Früherziehung im Kanton Thurgau
Wann kann ein Kind unserem Dienst angemeldet werden:
- Wenn es zwischen 0 und 6 Jahre alt ist
- Wenn das Kind behindert ist
- Wenn das Kind in seiner Entwicklung verzögert oder auffällig ist
- Wenn die Eltern über die Entwicklung besorgt und verunsichert sind und einen möglichen Entwicklungsrückstand abklären wollen
Was können wir dem Kind und den Eltern anbieten:
- Wir stellen mit den Eltern fest, ob eine Entwicklungsverzögerung bei ihrem Kinde vorliegt
- Unter Einbezug des Umfeldes erarbeiten wir individuell angepasste Möglichkeiten zur Förderung des Kindes und unterstützen es in seiner Entwicklung
- Wir begleiten und beraten die Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe
- Wir beraten die Eltern bei Fragen, die den Kindergarten und die Einschulung betreffen
Wie arbeiten wir in der Heilpädagogischen Früherziehung
- Wir besuchen das Kind in der Regel zu Hause Form und Dauer richten sich nach dem Förderbedarf des Kindes sowie nach den Bedürfnissen der Eltern
- Die Förderung des Kindes erfolgt in einer dem Kind angemessenen spielerischen Art
- Je nach Entwicklungsstand und Zielsetzung können Kinder in kleinen Spielgruppen oder einzeln in Räumen der Heilpädagogischen Früherziehung gefördert werden
- Im Interesse des Kindes und der Eltern pflegen wir den Austausch mit anderen Fachpersonen und Institutionen
Wann beginnt und endet die Heilpädagogische Früherziehung
- Sie beginnt möglichst bald nach bekannt werden der Entwicklungsauffälligkeit und kann sich über kurze Zeit oder mehrere Jahre erstrecken
- Sie endet in Absprache mit den Eltern und beteiligten Fachpersonen oder beim Eintritt des Kindes in die Regel- oder Sonderschule
Wer kann ein Kind anmelden
- Eltern können sich direkt bei der Geschäftsstelle melden (Anmeldeformular auf der Kontaktseite der Heilpädagogischen Früherziehung Thurgau.)
- Im Einverständnis mit den Eltern können andere Abklärungsstellen oder Fachpersonen das Kind anmelden
Wie erfolgt die Finanzierung
- In der Regel erfolgt die Finanzierung durch den Kanton.